Sie möchten sich mit einer eigenen Praxis als Mediziner:in selbständig machen? Wir zeigen Ihnen ihre Fördermöglichkeiten auf:
Woher bekommen Sie ihr Startkapital für die eigene Praxis?
Je nach Ihrer Ausgangslage und Ihrem Bundesland gibt es die unterschiedlichsten Förderprogramme einer Existenzgründung im medizinischen Bereich. Prüfen Sie über die Suche auf www.förderdatenbank.de, für welche Existenzgründungszuschüsse oder Fördermittel Ihr Vorhaben in Frage kommt.
Sind Sie zum Antrag finanzieller Förderung berechtigt?
Zum Thema Gründung einer Arztpraxis haben wir dargestellt welche Voraussetzungen Sie als Mediziner:in erfüllen müssen um sich selbständig zu machen. Im nächsten Schritt müssen Sie herausfinden welche Fördermittel Sie in Anspruch nehmen können.
So gibt es beispielsweise für Landärzte, die eine Neugründung oder Übernahme planen, ein Förderungsprogramm durch das Land Baden-Württemberg. Auch wenn Sie als Mediziner eine Zweigstelle eröffnen wollen oder eine Ärztin oder Arzt einstellen wollen, unterstützt Sie das Land Baden-Württemberg mit einem Zuschuss. In Rheinland-Pfalz gibt es für strukturschwache Gebiete die Möglichkeit einen Zuschuss für den Kauf oder die Neugründung einer Arztpraxis zu erhalten.
Bei einer Existenzgründung oder Praxisübernahme unterstützen Sie Kreditinstitute, z.B. Ihre Hausbank die Ihnen ein Darlehen geben kann, welches wiederum über Landesförderbanken oder die KfW-Bank finanziert wird.
Übersicht der Förderprogramme und Fremdfinanzierungsmöglichkeiten
Der ERP-Gründerkredit:
Ursprünglich wurde dieses Programm für vom Bund zu verwaltendes Sondervermögen für den Wiederaufbau und die Förderung der deutschen Wirtschaft gegründet. Das Bundesministerium verwaltet die Gelder und die KfW-Banken vergeben das ERP-Kapital in Form von Krediten. Vorteile dieser Kreditform ist der niedrige Zinssatz (auf 10 Jahre Festzinssatz) und der Wegfall von Sicherheiten. Die Existenzgründung kann mit diesem Kredit nicht vollständig finanziert werden, Sie brauchen entweder Eigenmittel oder weitere Kredite.
Dafür können Sie diesen Kredit bis zu einer Höhe von 500.000 EUR mehrmals beantragen.
Ein weiterer Vorteil: In den ersten sieben Jahren muss keine Tilgung geleistet werden, es erfolgen nur Zinszahlungen.
Bundesweite Mittelstandsförderung
Eine solide Unterstützung erhalten Existenzgründer:innen auch von den verschiedenen Förderbanken, beispielsweise der ISB-Bank für Rheinland-Pfalz, der SIKB der Saarländischen Investitionsbank, oder der L-Bank – die Staatsbank für Baden-Württemberg. Des Weiteren bietet die apoBank umfangreiche Finanzierungskonzepte und Kredite speziell für Ärzte, Apotheker und Heilberufe.
Gründungszuschuss durch das Arbeitsamt
Beziehen Sie Arbeitslosengeld und planen eine Arztpraxis zu gründen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen, dann kann eine Förderung über die zuständige Agentur für Arbeit erfolgen. Für Sie ist es wichtig zu wissen: Der Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit ist eine reine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters. Diese Person kann im Vorfeld verschiedene fachkundige Stellen zu Rate gezogen werden können, wie z.B. zuständige Berufskammern oder einen branchenerfahrenen Steuerberater. Der sogenannte Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate gewährt werden.
Auch Beratung kann bezuschusst werden, wenn Sie beispielsweise Ihren Business-Plan durch einen erfahrenen Steuerberater erstellen lassen wollen oder teure Gründungsfehler vermeiden möchten.
Ihr Vorteil einer Vorgründungsberatung
Wir empfehlen Ihnen, unbedingt schon vor der Ausführung Ihres Gründungsvorhabens eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen um teure Fehler zu vermeiden, und von Anfang das volle Potenzial Ihrer Geschäftsidee zu nutzen.
Vorgründungsberatung in Anspruch zu nehmen!
Als Existenzgründer:in haben Sie mit der Umsetzung Ihrer Idee alle Hände voll zu tun. Ohne langjährige Erfahrung haben Sie kein Chance, Schwachstellen oder Potenziale sofort zu erkennen. Damit ihre Gründung reibungslos läuft, empfehlen wir Ihnen eine umfassende und sorgfältige Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Hier unterstützt die Bundesregierung potenzielle Existenzgründende ebenfalls mit einem Beratungszuschuss.