Praxisgründung – der Schritt in die Unabhängigkeit für Ärzte

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Kalender 27. Juli 2024
3 Min.

Die eigene Praxis zu gründen, das ist für so manchen Arzt bereits während des Medizinstudiums schon ein großer Traum. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um als Arzt zu gründen und welche Schritte zur Selbständigkeit bewältigt werden müssen, erklären wir Ihnen gerne. 

Eins vorweg: Die Erfüllung des Traums von der eigenen Arztpraxis ist dank kompetenter Beratung und den richtigen Entscheidungen gut umzusetzen und zum Greifen nah.

Die wesentlichen Schritte zur Praxisgründung: Als auf Gründungen im medizinischen Bereich spezialisiertes Expertenteam wissen wir, worauf es ankommt, damit Ihr Mut und Durchhaltevermögen Sie erfolgreich zur eigenen Praxis führen. 

Der Schritt in die Selbständigkeit – die Praxiseröffnung als selbständige:r Mediziner:in

Wissen Sie, ab wann Sie sich als Mediziner:in selbständig machen dürfen? 

Sobald Sie die Genehmigung ihrer zuständigen Behörde, der sogenannten Approbationsbehörde, erhalten haben, kann es schon losgehen. Behandeln dürfen Sie dann zunächst zwar nur Privatpatienten oder Selbstzahler, aber das ist ja bereits ein belastbarer Start in die Selbständigkeit.

Mit einer Fortbildung zum Fachmediziner und dem entsprechenden Vermerk im Ärzteregister können Sie dann als. Vertragsarzt auch gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen betreuen. Wir empfehlen Ihnen, sich für einen Termin zur Niederlassungsberatung in Ihrer Region direkt an den zuständigen Ausschuss für Ärzte zu wenden – wenn Sie im Vorfeld alle Fragen klären, steht der Anmeldung Ihrer Arztpraxis bald nichts mehr im Weg.

Was kostet es, als praktizierender Arzt oder Ärztin eine eigene Praxis zu eröffnen?

Ist die Entscheidung zur Gründung oder Übernahme einer eigenen Praxis gefallen, ist die erste Frage natürlich: Wie finanziere ich meinen Traum und vor allem mit welchen Kosten muss ich rechnen?  Die gute Nachricht: Es gibt viele Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen

Der erste Schritt, den Sie bei einer Praxisgründung gehen müssen, ist die Erstellung eines detaillierten und damit auch umfangreichen Finanzplans für Ihr Vorhaben. Darin halten Sie alle Kostenfaktoren fest, aber auch die Überlegungen für eine günstige Kostenstruktur.

Wenn Sie beispielsweise eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin nur übernehmen und nicht ganz neu aufbauen, dann können Sie  die Einrichtung miterwerben – so  ist es in der Regel günstiger, als wenn alle Geräte neu angeschafft werden müssen. Kaufen Sie eine bestehende Arztpraxis, so kaufen Sie dann häufig auch den immateriellen Wert mit, wie etwa den Patientenstamm oder auch den guten Ruf der Arztpraxis. 


Bedenken Sie nicht nur die einmaligen Kosten die bei Gründung ihrer eigenen Praxis auf Sie zukommen, sondern notieren Sie im Finanzplan für die Praxisgründung auch alle laufenden Kosten wie Gehälter, Miete, Strom, Wasser, Versicherungen, Steuerberater, Beiträge zur Berufsgenossenschaft etc. 

Tragen Sie diese Angaben vollständig und sorgfältig in ihren Finanzplan ein, so behalten Sie den finanziellen Überblick über die zu finanzierenden Kosten. Informieren Sie sich auch im Vorfeld über die potentiellen Kreditgeber: So ist z.B. die deutsche Apotheker- und Ärztebank kurz apoBank ein empfehlenswerter Partner, wenn es um die Finanzierung einer Praxis oder einer Praxisübernahme geht. Die apoBank ist bundesweit tätig, also ganz gleich ob Sie in Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Kusel oder im Saarland, Hessen oder Baden-Württemberg sich niederlassen wollen. 

Ihr Businessplan für die Praxisgründung ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Bankgespräch.

Neben der Finanzplanung bedarf es noch einer weiteren betriebswirtschaftlichen Analyse, die zum Ergebnis dann einen belastbaren Businessplan haben sollte.  Im Businessplan für die Praxisgründung  steht in detaillierter Form Ihr Gesamtkonzept:

 Sowohl ihre Umsatzplanung, als auch das Leistungsspektrum Ihrer Praxis, die Praxisstruktur und eine langfristige Zielsetzung sind wichtige Bestandteile des Business-Plans. Egal ob eine Privatpraxis eröffnet wird, oder ob gesetzlich versicherte behandelt werden, an einem Businessplan kommt niemand vorbei, der sich als Mediziner:in selbständig machen will. 

Banken erwarten von Ihnen grundsätzlich einen gut kalkulierten Businessplan, der sowohl die Anschaffungs- als auch die laufenden Kosten akribisch darstellt und von Ihnen laufend aktualisiert wird, so dass auch Sie selbst stets den Überblick haben.

Teure Fehler vermeiden: Mit Expertenhilfe die korrekte Rechtsform wählen

Welche Rechtsform Sie für Ihre zu gründende Arztpraxis wählen, das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. So müssen nicht nur die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden, auch die Haftungsfrage ist ein entscheidendes Kriterium. Vorab sei Ihnen schon mal gesagt: Die Gründung einer Arztpraxis in Form einer Kapitalgesellschaft gleich von Anfang an ist  äußerst selten, da mit hohen Kosten verbunden. 

Um sich von der Gewerbesteuerpflicht befreien zu lassen, haben Ärzte die Möglichkeit, als Freiberufler zu gründen. Auch bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnergesellschaft entfällt die Gewerbesteuerpflicht. Grundsätzlich ist es ratsam – sofern möglich- bei Praxisgründung die vereinfachte Rechtsform (Freiberufler, GbR, oder Partnergesellschaft zu wählen, da sowohl die laufenden Kosten als auch die Gründungskosten geringer sind. Wir beraten Sie gerne zur Wahl der richtigen Rechtsform. 

Der Traum von der eigenen Arztpraxis ist greifbar nah

Sie müssen einige Hürden nehmen, viele grundlegenden Entscheidungen treffen und bestimmt werden auch einige schlaflose Nächte auf Sie zukommen – der Start in die Selbständigkeit ist schließlich sehr spannend. Doch mit einem handfesten Businessplan, dem gut kalkulierten Finanzplan und der richtigen Rechtsform steht Ihrer Praxiseröffnung nicht im Weg.

10-Punkte, die Ihnen bei Ihren Entscheidungen helfen, finden Sie hier.

Unser Tipp: Alles geht besser mit passender Beratung 

Sind Sie sich noch unsicher in Ihrer Entscheidung oder benötigen Sie steuerlichen Beistand,  dann kontaktieren Sie einen Steuerberater, der sich mit der Pflege- und Medizinbranche auskennt. Dieser zeigt Ihnen alle Möglichkeiten der Rechtsformen auf und berät Sie auch über alle steuerlichen Rechte und Pflichten. 

Sie wollen sich selbständig machen? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.

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