Erhöhung des Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission hat ihren Dritten Beschluss vom 30.6.2020 zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Sie hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen, jeweils brutto je Zeitstunde
- zum 1.1.2021 auf 9,50 €
- zum 1.7.2021 auf 9,60 €
- zum 1.1.2022 auf 9,82 €
- zum 1.7.2022 auf 10,45 €
In der Begründung heißt es, die Anpassung lasse laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 hätten die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
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Quelle: zeitstärken.de