CORONA Novemberhilfen

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Kalender 26. April 2024
2 Min.

CORONA Novemberhilfen –  wer bekommt wie viel, was und vor allem wie?

Vorerst eine gute Nachricht: Obwohl es „Novemberhilfe“ heißt, kann diese bis zum 31.01.2021 beantragt werden. Die Novemberhilfe kann jedes Unternehmen oder jeder Selbständige beantragen, der direkt oder indirekt von dem Teil-Lockdown betroffen ist. Die Corona-Hilfe oder auch Novemberhilfe genannt wird anteilig (zu 75%) am durchschnittlichen Wochenumsatz aus November 2019 ausgezahlt. Wurde das betroffene Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt gegründet so soll der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung, oder alternativ der Monat Oktober 2020 als Bemessungsrundlage für die Novemberhilfe zu Grunde gelegt werden.

Liegt der Antrag für die Novemberhilfe unter einem Betrag von 5.000 EUR können Soloselbständige auch mit einer Auszahlung von 100% rechnen

Ab wann kann der Antrag auf Novemberhilfe gestellt werden?

Ab dem 26.11.2020 kann die Novemberhilfe bundesweit beantragt werden.

Wie wird der Antrag auf Novemberhilfe gestellt?

Im Gegensatz zur Corona-Soforthilfe, kann die November-Hilfe nur durch einen Steuerberater Rechtsanwalt, oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Ausgenommen sind Solo-Selbständige. Diese können selbst die Corona-Hilfe beantragen. Zur Beantragung kann alternativ hier auch der Monatsumsatz im Durchschnitt aus 2019 herangezogen werden. Die Novemberhilfe wird über ein Webportal auf digitalem Weg beantragt. Da bei uns als Steuerberater alle Daten im System liegen ist eine Antragstellung für die November-Hilfen unserer Mandanten, egal ob in Rheinland-Pfalz, Hessen oder dem Saarland, relativ einfach.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kriterien für die November-Hilfen wie folgt festgelegt:

  • Selbständige und Unternehmen die direkt von dem Teil-Lockdown ab November betroffen sind
  • Selbständige und Unternehmen die indirekt von dem Teil-Lockdown betroffen sind. Hier ist nachzuweisen, dass die Antragsteller 80% ihrer Umsätze mit den direkt betroffenen Unternehmen erzielen.

Kann sowohl die Überbrückungshilfe als auch die Novemberhilfe beantragt werden?

Ja. Fällt z. B. ein Unternehmen aus der November-Hilfe aus – ist es also nicht-antragsberechtigt – kann hier die weitere Corona-Hilfe (Überbrückungshilfe II) beantragt werden.

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