Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2019 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 1,55 Mrd. Euro
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2019 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,55 Mrd. Euro geführt.
Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen.
Im Jahr 2019 wurden 77.857 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.770 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 44 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 0,88 Mio. Euro.
Quelle: Pressemitteilung, BMF 20.05.2020