Warum Mandanten ihren Steuerberater wechseln

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Kalender 20. April 2024
2 Min.

Es gibt viele Gründe, weshalb Mandanten ihren Steuerberater wechseln. Nicht selten stehen die hohen Gebührenrechnungen nicht im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen, der Steuerberater ist kaum erreichbar, oder es fehlt an der Empathie des zuständigen Sachbearbeiters. Die Kündigung des Steuerberatungsvertrages kommt selten spontan, sondern viele Mandanten fühlen sich über einen längeren Zeitpunkt schlecht beraten, bzw. die Missstände häufen sich zwischen ihnen und ihrer Steuerkanzlei. 

Wenn dann noch eine unvorhergesehene höhere Steuernachzahlung rauskommt, als vorab vom Steuerberater berechnet wurde, ist das Vertrauen dann endgültig weg und die Kündigung unaufhaltsam. 

Gründe für einen Steuerberaterwechsel?

Ein ganz anderer Grund der zum Steuerberaterwechsel führen kann, ist dass die Kanzlei aus Altersgründen geschlossen wird, oder der Mandant durch Umzug und räumliche Entfernung  sich einen neuen Berater suchen möchte. 

Gibt es Kündigungsfristen beim Steuerberater?

Wenn im Steuerberatungsvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist eine Kündigung jederzeit möglich. Wurde die Frist jedoch vereinbart, kann nur ein wichtiger Grund die fristlose Kündigung rechtfertigen, z.B. eine schwerwiegende Falschberatung. 

Beschäftigt der Mandant Personal, oder hat eine laufende Buchhaltung beim Steuerberater im Auftrag  sollte zum Monatsende gekündigt werden. 

Steuerberater wechseln Kündigung Muster

TIPP! Ein Muster wie die Kündigung ihres Steuerberaters aussehen könnte, finden sie hier.

Was ist beim Steuerberater wechseln wichtig?

Ist die Kündigung unter etwaiger Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgt, sollte der Mandant die Herausgabe aller Unterlagen, sowohl Ordner als auch digitale Datenträger verlangen. Zeitgleich sollte sowohl das private als auch das unternehmerische SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzug widerrufen werden. Besitzt der Steuerberater eine Vollmacht zum Datenabruf (Empfangsvollmacht beim Finanzamt), sollte diese ebenfalls widerrufen werden.  

Was braucht mein neuer Steuerberater?

In der Regel gibt es zwischen den Steuerkanzleien einen Mandantenübertrag bei dem der Steuerberater alle vorhandenen Daten des Mandanten an den neuen Berater übermittelt. Verweigern kann er allerdings die Übertragung, wenn Gebührenrechnungen nicht gezahlt wurden. 

Handelt es sich um eine reine private Steuererklärung, benötigt die Kanzlei die letzten Einkommensteuererklärungen und die danach erlassenen Steuerbescheide vom Finanzamt. Für Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler werden allerdings mehr Unterlagen benötigt, u.a. Jahresabschlüsse i.d.R. der letzten drei Jahre, Finanz– und Lohnbuchhaltungen, Auflistung der offenen Posten, sowie ein Bestand des aktuellen Vermögens und der Schulden und des Anlagevermögens sofern vorhanden. 

Wer informiert das Finanzamt über den Steuerberaterwechsel?

In der Regel informiert der Mandant das Finanzamt. Dem Finanzamt genügt es aber, wenn die Empfangsvollmacht beim Steuerberaterwechsel widerrufen wird. Danach wird dem neuen Berater eine Empfangsvollmacht erteilt. 

Wie findet man einen guten Steuerberater?

Neben der klassischen Google Suche lohnt oftmals auch ein Gespräch im näheren Umfeld des Mandanten um eventuell eine Empfehlung durch Bekannte, Freunde oder Geschäftspartner zu bekommen. Beim Erstgespräch stellt sich dann heraus, ob die Sympathie zwischen den beiden Parteien stimmt und ob die Kanzlei über die nötige Expertise verfügt. Im Idealfall hat sich die Kanzlei noch auf die passende Branche des Mandanten spezialisiert.

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