Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?

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Kalender 24. April 2024
2 Min.

Semesterbeiträge, die monatliche Wohnungsmiete und das Bahnticket zur Uni: Ein Studium ist meist mit hohen Kosten verbunden. Viele der Studenten fragen sich daher, ob sie die Aufwendungen, die durch das Studium entstehen in einer Steuererklärung geltend machen können.

Hier klären wir all deine Fragen rund um das Thema Steuererklärung während des Studiums und erläutern dir, warum es sogar sinnvoll sein könnte, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen.

Bin ich als Student verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen?

Ob du als Student eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von der Höhe deines jährlichen Einkommens ab:

Steuererklärung bei Minijob

Arbeitest du neben dem Studium in einem Minijob auf 450€-Basis, musst du keine Lohnsteuer zahlen und bist daher auch nicht verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen.

Steuererklärung bei einem Verdienst über 9.744€

Wenn dein jährliches Einkommen jedoch den Grundfreibetrag von 9.744€ übersteigt, kann es sein, dass du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben.  Du musst eine Steuererklärung einreichen, wenn du beispielsweise auf Rechnung verdienst, dual studierst, zwei Arbeitgeber hast oder sonstige Einkünfte aus Kapitalgewinnen oder Mieteinnahmen erzielst. 

In manchen Fällen entfällt allerdings die Pflicht: Arbeitest du zum Beispiel das ganze Jahr nur bei einem Arbeitgeber und hast sonst keine anderen Einkünfte, ist es dir überlassen, ob du eine Steuererklärung anfertigst oder nicht.

Freiwillige Steuererklärung: Lohnt sich das?

Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, hast du dennoch die Möglichkeit eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Entscheidest du dich für eine solche, kannst du diese binnen vier Jahre bei deinem Steuerberater einreichen.

Um herauszufinden, ob eine freiwillige Steuererklärung für dich Sinn macht, lohnt es sich vor allem  die steuerlichen Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium anzuschauen:

Freiwillige Steuererklärung im Erststudium

Im Erststudium bringt dir eine freiwillige Steuererklärung nur wenig steuerliche Vorteile. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Kosten ausschließlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. 

Darunter fallen beispielsweise die Beiträge für deine Kranken-, Renten-, oder Unfallversicherung, direkte Studienausgaben wie Studiengebühren oder Aufwendungen für Arbeitsmaterial können hingegen nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Höhe der Sonderausgaben auf 6.000€ jährlich begrenzt ist und lediglich in dem Jahr der Steuerzahlung geltend gemacht werden kann. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

Freiwillige Steuererklärung im Zweitstudium, dualen Studium oder bei Studium als Weiterbildung

Anders sieht dies bei einem Zweitstudium, einem dualen Studium oder einem Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung aus, denn hier kannst du dir durch eine freiwillige Steuererklärung einen Großteil deines Geldes zurückholen! Semestergebühren, Transportkosten oder Aufwendungen für Arbeitsmaterialien: Alle Ausgaben, die direkt durch das Studium entstehen, können in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann die Summe der Werbungskosten vorgetragen werden, was heißt, dass diese, sobald du dein Studium abgeschlossen hast und in einem festen Berufsverhältnis stehst, mit den zu zahlenden Steuern verrechnet werden.

Demnach erwartet dich nach deinem Studium ein richtiger Steuerbonus!

Was brauche ich für meine Steuererklärung?

Werbungskosten als auch Sonderausgaben werden über Pauschalen berechnet. Bei den Sonderausgaben liegt diese bei 36€, bei den Werbungskosten bei 1.000€. Sobald diese Pauschale überschritten wird, musst du mit deiner Steuererklärung Belege einreichen, um deine Ausgaben nachvollziehbar zu machen.  Aber auch wenn deine Kosten unter dem Höchstbetrag liegen, solltest du deine Belege gut aufbewahren, damit du deine Ausgaben im Falle einer Steuerprüfung nachweisen kannst.

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