Änderungen für Selbständige und Angestellte ab 2021 – Was ändert sich?
- Umsatzsteuer zurück auf 19 %
- Erhöhung des Kindergelds, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag ab 2021
- Home-Office Pauschale
- Ab 2021 wird die Grundsicherung (auch für Selbständige) erhöht
- Solidaritätszuschlag nur noch für Großverdiener und GmbHs
- Verdopplung des Behindertenpauschbetrags
- Erhöhung der Pendlerpauschale
- Erhöhung der Krankenkassenbeiträge
1. Umsatzsteuer zurück auf 19 %
Ab dem 01.01.2021 steigt die Umsatzsteuer wieder auf 19 % und ermäßigt auf 7 %.
2. Erhöhung des Kindergelds, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag ab 2021
Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhöht sich das Kindergeld um 15 EUR. Konkret heißt das: Für die ersten beiden Kindern 219 EUR im Monat, das dritte Kind 225 EUR und für das vierte Kind und alle weiteren Kinder gibt es 250 EUR im Monat. Je nachdem was günstiger ist, kann auch statt des Kindergeldes der Kinderfreibetrag gewährt werden. Dieser steigt von 2.586 EUR auf 2.730 EUR.
Familien mit geringem Einkommen erhalten deutlich mehr Kinderzuschlag. So wird der Maximalbetrag zum 01.01.2021 auf 205 EUR im Monat erhöht.
3. Home-Office Pauschale
Angestellte, die während der Corona-Pandemie im Home-Office waren, können für die Veranlagungsjahre 2020 und 2021 5 EUR pro Tag aber nicht mehr als 600 EUR im Jahr steuerlich geltend machen. Von dieser Sonderregel profitieren aber nur jene Arbeitnehmer, die über 1.000 EUR Werbungskosten kommen.
4. Ab 2021 wird die Grundsicherung (auch für Selbständige) erhöht
Durch die Corona Pandemie sind vor allem Selbständige betroffen.
Verloren Selbständige durch die Pandemie ihre wirtschaftliche Existenz, oder verdienen Selbständige nicht mehr genug um ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie Anspruch auf Hartz IV haben. Deswegen hat die Regierung auch den Zugang für Selbständige zur Grundsicherung erleichtert.
5. Solidaritätszuschlag nur noch für Großverdiener und GmbHs
Der Solidaritätszuschlag wird abgeschafft. Zumindest für 90 % aller Steuerzahler.
Selbständige sparen hierbei, wenn die zu zahlende Einkommensteuer unter 16.956 EUR liegt.
Der „Soli“ besteht seit 1991 und sollte eigentlich nur befristet auf ein Jahr erhoben werden.
6. Verdopplung des Behindertenpauschbetrags
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 können ab 2021 eine Pauschale von 1.1.40 EUR geltend machen. Bei einem Grad der Behinderung von 100 erhöht sich die Pauschale auf 2.840 EUR
7. Erhöhung der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird zum 01. Januar 2021 auf 0,35 EUR pro Kilometer erhöht. Selbständige können diese Pauschale für Fahrten zwischen dem Wohnort und der ersten Betriebsstätte z.B. Büro ebenfalls nutzen.
8. Erhöhung der Krankenkassenbeiträge
Ab Januar 2021 steigen die Mindestbeiträge abhängig von den Beitragssätzen der einzelnen Krankenkassen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 56.250 EUR auf 58.050 EUR steigen.
Wer sich also als Selbständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert muss einen Mindestbeitrag zahlen.